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PIK-Entscheide



Gültigkeit und Verbindlichkeit der PIK-Entscheide

Die Paritätische Interpretationskommission TARMED Suisse (PIK) behandelt nur Anträge, welche mittels offiziellem Antragsformular der PIK gestellt werden.

Folgende Punkte gilt es bei der Anwendung der PIK-Entscheide zu beachten:

Verbindlichkeit:
 

Gemäss den TARMED-Rahmenverträgen sind die Entscheide der PIK für alle Anwender der Tarifstruktur TARMED verbindlich. Massgebend ist der deutsche Text.

Gültigkeit:



PIK-Entscheide geltend grundsätzlich ab Publikationsdatum. Massgebend ist das Datum der Rechnungsstellung. Rückabwicklungen aufgrund von PIK-Entscheiden sind nicht möglich.  

Rekurs:



Wird gegen einen PIK-Entscheid Rekurs erhoben, bleibt der PIK-Entscheid solange gültig, bis der Rekursentscheid in Kraft tritt.
Rekursinstanz ist die Paritätische Vertrauenskommission TARMED Suisse (PVK). 

 

PIK-Entscheide Version 1.49 vom 12.07.2010.

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Wenn Sie über die neuesten Entscheide auf dem Laufenden gehalten werden wollen, senden Sie uns bitte ein E-Mail an sylvia.luca (at) tarmedsuisse.ch.

TARMED Suisse
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3008 Bern

Telefon: 031 310 05 55
Telefax: 031 310 05 57